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67663 Kaiserslautern - 0631 - 80029984
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Mo. – Fr.: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Deutschlandweit sind Millionen Menschen von den Bestimmungen des Arbeitsrechts betroffen. Doch nicht immer läuft alles reibungslos. Ungerechtfertigte Kündigungen, Lohnkürzungen oder Mobbing am Arbeitsplatz können das berufliche und private Leben massiv beeinträchtigen.
Als Ihre Rechtsanwältin stehe ich Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Ob es um die Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einer Kündigung oder die Klärung von Fragen zum Mutterschutz geht – ich setze mich für Ihre Rechte ein.
Meine Expertise für Sie:
Individuelle Beratung: Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.
Durchsetzungsstarke Vertretung: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Aktuelle Rechtskenntnisse: Ich halte mich stets über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht auf dem Laufenden.
Ihre Vorteile:
Schnelle und unkomplizierte Hilfe: Sie erhalten von mir eine schnelle Einschätzung Ihrer Rechtslage.
Maximierung Ihrer Erfolgschancen: Ich setze alles daran, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Entlastung in schwierigen Situationen: Sie können sich auf meine Expertise verlassen und sich auf Ihre beruflichen und privaten Aufgaben konzentrieren.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Er regelt Ihre Arbeitsleistung, Ihre Vergütung und viele weitere wichtige Aspekte. Doch nicht immer sind Arbeitnehmer ausreichend über ihre Rechte informiert. Oftmals werden Vertragsklauseln unterschrieben, ohne dass deren Bedeutung vollständig verstanden wird.
Benötigen Sie eine Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags? Gibt es möglicherweise unwirksame Klauseln? Sind Sie unsicher über Ihre arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten? Als Ihre Rechtsanwältin berate ich Sie umfassend zu Ihrem Arbeitsvertrag. Ich prüfe, ob alle Klauseln rechtmäßig sind und ob Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können:
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich von mir beraten.
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise enden: durch Ablauf einer Befristung, durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Eine Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz eingehalten wurden.
Kündigung oder Änderungskündigung erhalten und Sie möchten dagegen vorgehen? Handeln Sie jetzt und versäumen Sie keine Frist!
Als Anwältin berate ich Sie umfassend zu Ihren Rechten im Kündigungsrecht. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern in Deutschland einen umfassenden Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Die Anwendbarkeit des KSchG hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der Betriebsgröße, Ihrer Beschäftigungsdauer und z.B, von Ihrer Zugehörigkeit zu einer besonderen Schutzgruppe. Zudem muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein, d.h. auf einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund gestützt sein. Wenn Sie als Arbeitnehmer Fragen im Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Kündigung haben und Hilfe bei Ihrem weiteren Vorgehen benötigen, unterstütze ich Sie jederzeit gerne.
Ich prüfe für Sie, ob Ihre Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein könnte, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat und vertreten Sie im arbeitsgerichtlichen Prozess.
Ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Freistellung oder die Verhandlung eines sehr guten Zeugnisses – ich helfe Ihnen das Beste rauszuholen! Durch meine jahrelange Erfahrung auf Arbeitgeberseite, weiß ich wie Arbeitgeber agieren.
Wenn Sie gegen eine Kündigung klagen möchten, müssen Sie Ihre Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam, selbst wenn kein arbeitsrechtlicher Grund für die Kündigung vorlag.
Durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen oftmals soziale und finanzielle Nachteile, daher sollte zu Ihrem Schutz eine Kündigung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Zweifeln Sie an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung? Sind Sie sich unsicher über die Gründe für die Kündigung? Aufgrund der 3-wöchigen Frist sollten Sie nicht zögern!
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Schutzes von Arbeitnehmern betrifft den Mutterschutz. Der Mutterschutz basiert auf dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und wird durch die Mutterschutzverordnung (MuSchArbV) ergänzt. Er dient dem Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Der Mutterschutz gilt für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach dem Entbindungstermin. Die Arbeitnehmerin sollte den voraussichtlichen Entbindungstermin dem Arbeitgeber mitteilen. Der Mutterschutz hat verschiedene Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. So wird die Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden und 30 Minuten pro Tag begrenzt. Rufbereitschaft und Nachtschichten sind nicht erlaubt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz schwangerschaftsgerecht einzurichten, indem er für Ruhezeiten sorgt und gefährliche Tätigkeiten vermeidet. Nach der Geburt ist es der Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht erlaubt, zu arbeiten. Die Mutter erhält während dieser Zeit Mutterschaftsgeld, um den Verdienstausfall auszugleichen. Wenn Ihr Arbeitgeber wichtige gesetzliche Schutzvorschriften im Mutterschutz missachtet, setze ich mich für Ihre Rechte in der Schwangerschaft ein.
Als Rechtsanwältin kümmere ich mich um alle Belange des Arbeitsrechts. Wenn Sie mein Mandat sind, bearbeite ich umgehend Ihren Fall. Zu meinem Leistungsspektrum gehören insbesondere diese Tätigkeiten:
Prüfen von Arbeitsverträgen auf Fallstricke und unwirksame Regelungen
Durchsetzung des Kündigungsschutzes – zum Beispiel bei Mutterschutz
Anfechten der Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge
Beseitigung von Mängeln im Arbeitsschutz
Einklagen von Ansprüchen aus Lohnausfällen
Durchsetzung oder Anfechtung der Kündigung des Arbeitsplatzes
Vorbereitung und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
Gestaltung von Abfindungen vorteilhaft, rechtssicher und steuerlich günstig
Prüfung von Arbeitszeugnissen und Anfechtung ungerechtfertigter Bewertungen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht für eine wirksame Kündigung drei Gründe vor: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigungen. Allerdings greift der Kündigungsschutz nur, wenn der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat.
Die Kündigungserklärung muss gemäß der Schriftform erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kündigung in schriftlicher Form zu verfassen und zu unterschreiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schließt die Verwendung der elektronischen Form explizit aus, daher ist eine Kündigung per E-Mail, Telefax oder SMS nicht wirksam.
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