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Rechtsanwältin Arbeitsrecht für Arbeitgeber in München

Rechtsanwältin Arbeitsrecht und Terminsvertretung in München

Sie suchen nach einer klaren Antwort auf Ihre arbeitsrechtliche Frage?

Sie wünschen eine interessensgerechte und umsetzbare Lösung für Ihre arbeitsrechtliche Herausforderung und eine klare Antwort auf Ihre Frage: 

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Als erfahrene Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung in der Unternehmenspraxis biete ich Ihnen mehr als nur theoretische Kenntnisse. Mein Schwerpunkt liegt darauf, komplexe Rechtsfragen in konkrete Handlungsempfehlungen zu übersetzen, die Sie unmittelbar in Ihrem Arbeitsleben umsetzen können. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und mögliche Risiken minimiert.

Ihr Arbeitsvertrag – das Fundament Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag schützt Sie als Arbeitgeber vor späteren Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten. Als Arbeitgeber haben Sie weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags. Sie legen fest, welche Aufgaben Ihr Mitarbeiter übernimmt und welche Vergütung er dafür erhält. Dabei sind Sie jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. So dürfen Sie beispielsweise nicht einfach beliebige Klauseln in den Vertrag aufnehmen. Bestimmte Rechte Ihres Mitarbeiters, wie der Anspruch auf Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Urlaub, sind gesetzlich geregelt und können nicht einfach vertraglich eingeschränkt werden.

Ein unvollständiger oder fehlerhaft formulierter Arbeitsvertrag kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Aspekte beachten und prüfen lassen:

  • Gesetzliche Vorgaben: Ich informieren Sie über die geltenden Gesetze und Verordnungen, die für Arbeitsverträge relevant sind

  • Individuelle Vereinbarungen: Ich erstelle für Sie individuelle rechtssichere arbeitsvertragliche Klauseln, die die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen

  • Klauselprüfung: Sie möchten sichergehen, dass Ihr Arbeitsvertrag alle wichtigen Aspekte abdeckt? Ich prüfe die Vertragsklauseln Ihrer bestehenden Arbeitsverträge auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit

Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Arbeitsverträge zu gestalten und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Arbeitgeber gewahrt werden und gleichzeitig Ihr Unternehmen alle Arbeitgeberpflichten erfüllt. Gemeinsam erarbeiten wir optimale Arbeitsverträge für Ihr Unternehmen.

Haben Sie Fragen zu Fristen oder zur außerordentlichen Kündigung?

Kündigung im Arbeitsrecht - Rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein komplexes Thema, das zahlreiche rechtliche Aspekte umfasst. Um eine rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Arbeitgeber zu gewährleisten, muss geprüft werden, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, welche Kündigungsart zulässig ist und ob ein besonderer Kündigungsschutz (wie z.B. bei Schwerbehinderung) besteht. Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und erfordert eine individuelle rechtliche Beratung.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Sollte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, muss bei einer ordentlichen Kündigung ein Kündigungsgrund zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen. 

Wann greift welcher Kündigungsgrund?

Die Wahl der richtigen Kündigungsart hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Eine Rechtsberatung ist daher dringend empfohlen, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

Gründe für eine ordentliche Kündigung:

  • Betriebsbedingte Kündigung: z.B. Stellenabbau aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten

  • Personenbedingte Kündigung: Krankheit des Arbeitnehmers, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht

  • Verhaltensbedingte Kündigung: z.B. Wiederholter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, in der Regel fristlos. Sie setzt einen sogenannten wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise in einem schwerwiegenden Vertragsverstoß des Arbeitnehmers (z.B. Diebstahl) oder des Arbeitgebers (z.B. nicht Zahlung des Lohnes) liegen.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Schwerwiegende Vertragsverletzung, wie z.B. Begehen einer Straftat

  • Wiederholte Arbeitsverweigerung

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Sie haben vor, einem Ihrer Mitarbeiter zu kündigen? Sie sind sich unsicher, welcher Kündigungsschutz in Ihrem Unternehmen gilt? Gibt es bei Ihnen Fragen bezüglich Kündigungen und Aufhebungsverträgen?

Das Arbeitsgerichtsverfahren im Überblick

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten besteht eine besondere Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz aufgelisteten Gegenstände fällt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wie beispielsweise Kündigungen, Lohnforderungen oder Fragen zur Arbeitszeit, werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt.

Je nach Art der Streitigkeit kommen zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung: 

Das Urteilsverfahren für individuelle Ansprüche und das Beschlussverfahren für kollektivrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bieten ein schnelles und effizientes Verfahren.

Ihre Interessen im Fokus - Individuelle Beratung im Arbeitsrecht

Als Ihre Rechtsanwältin im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit meinem umfassenden Fachwissen zur Seite. Ich verfolge kontinuierlich die Entwicklungen im Arbeitsrecht, um Sie stets optimal beraten zu können. Ich begleite Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Lohnforderungen und Betriebsübergängen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen durchzusetzen und Sie sicher durch den arbeitsrechtlichen Dschungel zu führen. Dabei lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine transparente Kommunikation

Ihre Zufriedenheit ist mein Ziel – Auszug meiner Leistungen im Überblick:

  • Erstellung von praxisorientierten Handlungsempfehlungen in sämtlichen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Themen
  • Prüfung, Anpassung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Anfertigung von disziplinarischen Schreiben, wie z.B. Ermahnungen und Abmahnungen
  • Vorbereitung von Kündigungen und Abwicklungsverträgen
  • Erstellung von Zielvereinbarungen für Führungskräften
  • Vorbereitung, Umsetzung und Betreuung gerichtlicher Verfahren aller Instanzen 
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Restrukturierung und Personalabbau, Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Strategieentwicklung zur Senkung der Krankentage im Unternehmen
  • Vorbereitung, Umsetzung, Betreuung und Verhandeln von Einigungsstellen
  • Strategieentwicklung neuer Arbeitsplatzmodelle
  • Gestaltung von Compliance Richtlinien
Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen kompetent zur Seite!

Mein Tätigkeitsbereich für Sie

Als Rechtsanwältin kümmere ich mich um alle Belange des Arbeitsrechts. Sobald Sie mir Mandat erteilen, bearbeite ich Ihren Fall umgehend. Zu meinem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Abwehr ungerechtfertigter Anschuldigungen von Arbeitnehmern
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von Arbeitnehmern
Profitieren Sie von meinem individuell angepassten Leistungsportfolio!

Häufige Fragen (FAQ)

Der Dienstvertrag ist ein allgemeiner Begriff für jeden Vertrag, bei dem eine Dienstleistung gegen Bezahlung erbracht wird. Im Gegensatz dazu beschreibt der Arbeitsvertrag spezifisch das Arbeitsverhältnis. Dieses ist gekennzeichnet durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers, welches die Festlegung von Arbeitsort und -zeit umfasst.
Die Gewerbeordnung (GewO) gewährt dem Arbeitgeber das Recht zur Direktionsbefugnis. Dies ermächtigt ihn dazu, die konkretisierte Arbeitsleistung gemäß den groben Vorgaben des Arbeitsvertrags festzulegen. Somit ist es ihm gestattet, die genauen Arbeitszeiten oder den Arbeitsort innerhalb des Rahmens des Arbeitsvertrags zu bestimmen.

Grundsätzlich können Arbeitsverhältnisse unbefristet sein. In einigen Fällen kann jedoch der Arbeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung vorsehen. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäß dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) erfüllt sein, beispielsweise bei der Vertretung während Krankheit oder Unfall. In meiner Kanzlei berate ich Sie gerne zu diesen Fragen als Rechtsanwältin.

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weisen beendet werden, zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag, eine Anfechtung, das Erreichen der Altersgrenze oder den Tod des Arbeitnehmers. Außerdem besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung. In einem befristeten Arbeitsverhältnis ist eine ordentliche Kündigung jedoch nicht möglich.

Für eine ordentliche Kündigung sind gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Gründe vorgesehen: personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingte Kündigung. Allerdings greift der Kündigungsschutz nur dann, wenn der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat.
Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sofort beendet. Hierfür ist ein ausreichender Grund erforderlich. Außerdem darf es nicht zumutbar sein, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Ein Beispiel hierfür ist der Diebstahl oder die Körperverletzung von Betriebsangehörigen.

Gemäß § 15 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann ein Betriebsrat während seiner Amtszeit nur in Ausnahmefällen ordentlich gekündigt werden, beispielsweise im Fall einer Betriebsstilllegung. Eine außerordentliche Kündigung bleibt jedoch weiterhin möglich.

Die speziellen Schutzbestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) finden Anwendung, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, der bereits 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist und der Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter (vor 2004: 5 Mitarbeiter) hat.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Auch in einem größeren Unternehmen kann ein Betrieb davon ausgenommen sein, wenn er eine eigenständige Einheit (insbesondere in Personalangelegenheiten) bildet.
Bei der Zählung der Mitarbeitergrenze von 10 Personen werden Mitarbeiter, die wöchentlich 30 Stunden arbeiten, voll mitgezählt. Mitarbeiter, die zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, werden zu 0,75 Mitarbeitern gezählt, während Mitarbeiter, die weniger als 20 Stunden arbeiten, zu 0,5 Mitarbeitern gezählt werden. Auszubildende werden bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt.

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