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Mo. – Fr.: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Die Elternzeit bietet Müttern und Vätern die wertvolle Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit zu nehmen und sich voll und ganz der Betreuung zu widmen.
Doch in der Praxis treten häufig Herausforderungen auf: Sei es bei der Beantragung der Elternzeit, dem Kündigungsschutz während der Elternzeit oder der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen in und nach dieser Phase. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung zum Thema Elternzeit? Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die gleichzeitig oder nacheinander genommen werden kann.
Eltern können frei entscheiden, ob die Elternzeit zusammenhängend oder in Abschnitten genommen wird.
Für Mütter wird die Mutterschutzfrist (acht Wochen nach der Entbindung) auf die Elternzeit angerechnet.
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt müssen Arbeitnehmer verbindlich mitteilen, für welche Zeiträume sie Elternzeit nehmen möchten.
Änderungen erfordern die Zustimmung des Arbeitgebers, jedoch nicht bei einer Verlängerung ab dem zweiten Geburtstag des Kindes.
Die Zustimmung des Arbeitgebers ist generell nicht nötig – es reicht, die Elternzeit rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
Fragen zur Elternzeit? Als Anwältin für Arbeitsrecht kenne Ihre Sorgen und Ängste. Kontaktieren Sie mich umgehend für eine umfassende Beratung.
Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber fristgerecht und in der richtigen Form informieren.
Eine gesonderte Genehmigung ist dabei nicht erforderlich, da der Arbeitgeber der Elternzeit nicht zustimmen muss.
Die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen.
Achten Sie darauf, den genauen Zeitraum anzugeben.
Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen möchten, müssen dies innerhalb einer Woche nach der Geburt schriftlich einreichen.
Soll die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen, beträgt die Frist zur Mitteilung 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
Wichtig: Die Mitteilung muss immer schriftlich und handschriftlich unterschrieben im Original beim Arbeitgeber vorliegen.
Eine Einreichung per E-Mail oder WhatsApp reicht nicht aus.
Vermeiden Sie häufige Fehler bei der Beantragung und stellen Sie sicher, dass Ihre Elternzeit korrekt und fristgerecht kommuniziert wird. Als Anwältin für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne!
Während der Elternzeit und bereits einige Wochen zuvor genießen Mütter und Väter einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Der Kündigungsschutz beginnt mit der schriftlichen Mitteilung über die Elternzeit.
Frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.
Wenn die Elternzeit in mehrere Abschnitte unterteilt wird, greift der Kündigungsschutz jeweils acht Wochen vor Beginn jedes Abschnitts.
Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, an Ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Häufige Probleme: Der Arbeitgeber hat die Vertretungsregelungen unzureichend getroffen oder die Personalplanung ist nicht auf Ihre Rückkehr vorbereitet.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in diesen Fällen keine andere Position zuweisen oder eine Kündigung aussprechen.
In solchen Situationen empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um Ihre Rechte durchzusetzen und die optimale Strategie zu entwickeln.
Wichtig: Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur mit Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde möglich.
Die Zustimmung wird nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer Insolvenz, erteilt.
Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch eine Kündigung aussprechen: Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Kündigung erhalten? Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht setze ich mich dafür ein, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder – falls gewünscht – eine angemessene Abfindung für Sie zu verhandeln.
Mütter und Väter haben während der Elternzeit Anspruch auf Elternteilzeit, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Dabei können Sie eine befristete Reduzierung Ihrer Arbeitszeit auf 15 bis 32 Stunden pro Woche verlangen.
Der besondere Vorteil der Elternteilzeit im Vergleich zur regulären Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz:
Nach der Elternzeit können Sie wieder zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.
Dies ist bei der regulären Teilzeit nicht ohne Weiteres möglich.
Außerdem genießen Sie während der Elternteilzeit einen besonderen Kündigungsschutz.
Ein weiterer Vorteil: Ihr Arbeitgeber kann die Elternteilzeit nur aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Diese Gründe muss der Arbeitgeber genau darlegen und beweisen, was in der Praxis selten gelingt.
Dennoch versuchen viele Arbeitgeber, die Elternteilzeit abzulehnen, wenn sie nicht in die betriebliche Planung passt.
In solchen Fällen ist es ratsam, auf einen erfahrenen Rechtsbeistand im Arbeitsrecht zu setzen, der Ihre Elternteilzeit erfolgreich und rechtssicher durchsetzt.
Probleme bei der Beantragung von Elternteilzeit? Vermeiden Sie unnötige Konflikte und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Elternteilzeit mit professioneller Unterstützung. Als Anwältin für Arbeitsrecht kenne ich Ihre Probleme und Sorgen.
Die Elternzeit stellt für viele Arbeitnehmerinnen eine besondere Phase im Arbeitsleben dar. Neben der Freude auf die Zeit mit dem Kind gibt es oft Unsicherheiten und Herausforderungen, die rechtliche Beratung erfordern. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen und Probleme rund um die Elternzeit geht.
Meine Expertise für Ihre Elternzeit:
Antrag auf Elternzeit: Ich berate Sie umfassend zur form- und fristgerechten Beantragung der Elternzeit. So vermeiden Sie Fallstricke und stellen sicher, dass Ihre Elternzeit korrekt kommuniziert wird.
Kündigungsschutz in der Elternzeit: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, und handle für Sie, falls der Arbeitgeber versucht, die Elternzeit zu umgehen oder eine Kündigung ausspricht.
Teilzeit während der Elternzeit: Ich berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Elternteilzeit und helfe Ihnen, eine optimale Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz: Sollte Ihr Arbeitgeber eine Rückkehr an den Arbeitsplatz verweigern oder Ihnen eine andere Position zuweisen wollen, stehe ich Ihnen mit meinem arbeitsrechtlichen Fachwissen zur Seite.
Mit meiner Erfahrung als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und sorge dafür, dass Sie diese wichtige Lebensphase ohne rechtliche Unsicherheiten genießen können.
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Haben Sie Fragen zur Elternzeit oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Elternzeit erfolgreich und ohne Konflikte zu gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich professionell beraten!
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