Außerordentliche Kündigung wegen Äußerung in Chatgruppe

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Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, wenn dieser sich in einem privaten WhatsApp-Chat beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen äußert. Erfahren Sie hier mehr über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Rechtmäßige Kündigung wegen Verstoß gegen Kleiderordnung

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Ein langjähriger Mitarbeiter wurde entlassen, weil er die betrieblichen Kleidervorschriften missachtet hat. Diese Entscheidung, die letztendlich zur Kündigung führte, wurde vom LAG Düsseldorf als rechtmäßig bestätigt. Erfahren Sie hier mehr darüber. 

Rücknahme Kündigung

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Interessieren Sie sich dafür, eine Kündigung zurückzunehmen? Hier können Sie Details zur Wichtigkeit der Rücknahme einer Kündigung sowie den rechtlichen Konsequenzen, die damit einhergehen, nachlesen. Wir erläutern die notwendigen Schritte, um diese rechtlichen Auswirkungen umzusetzen.

Streit um Lohnfortzahlung Betriebsrat

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat mir als Rechtsanwältin Recht gegeben, nachdem ich als Arbeitnehmervertreter gegen Gehaltskürzungen für Betriebsräte geklagt hatte. Dabei wurde ein früheres Urteil bestätigt. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie sich diese Entscheidung auf Ihren Betrieb auswirken könnte?

Abfindungsrechner

Berechnen Sie schnell und einfach Ihre Abfindung nach einer Kündigung. Unser Tool hilft Ihnen, einen ersten Überblick über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu gewinnen.

Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen

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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt: Die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers bleiben bestehen, selbst wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen. Hierbei kommt den Verpflichtungen des Arbeitgebers eine bedeutende Rolle zu. Erfahren Sie mehr über diese wegweisende Entscheidung.

Verjährung von Urlaubsansprüchen

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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass die Verjährung von Urlaubsansprüchen bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Eine Mandantin bekommt eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub. Weitere Informationen können dem Artikel entnommen werden.

Vorsicht bei erneuter Krankschreibung

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Es ist nun erforderlich, dass Arbeitnehmer ihre gesundheitlichen Beschwerden sowie deren Auswirkungen auf ihre Arbeitsfähigkeit offenlegen. Darüber hinaus müssen sie ihre behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.